Mittwoch, 28. August 2013

Offener Brief an den Nationalrat als Bundesgesetzgeber


 parteiunabhängige Initiative für eine Stärkung der direkten Demokratie
  Direkte Demokratie für Österreichs Bevölkerung! 

Wir, die überparteiliche Plattform Mehr Demokratie! Vorarlberg fordern die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, Direkte Demokratie auch in Österreich als zweite Säule der Machtausübung auf Bundes- und Landesebene ohne unnötige Verzögerung möglich zu machen.
 
Direkte Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz, ergänzt um das Drei-Stufen-Modell bei den gemeinsamen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, soll die parlamentarische Demokratie nicht ersetzen, sondern diese ergänzen aber auch ein Korrektiv darstellen.

Immer weniger Bürgerinnen und Bürger gehen zu Wahlen. Der Einzelne kann in Österreich durch die Stimmabgabe wenig bewirken. Es gibt keine Direktwahl von Kandidatinnen und Kandidaten. Zwischen der Parteien-Politik und der Bevölkerung ist ein tiefer und gleichzeitig gefährlicher Vertrauensverlust entstanden.

Es ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers, diese gefährliche Lücke zu schließen!


Direkte Demokratie wird die interessierte Bevölkerung zum Engagement und zur Mitarbeit anregen, wenn die Bedingungen klar und die Regeln fair sind.
Dabei geht es um Unterstützungshürden und Fristen, die internationalen Standards entsprechen müssen, um von den Bürgerinnen und Bürgern als fair empfunden und angenommen zu werden.

In der Schweiz stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Zwecke - verfassungsrechtlich verankert - das Referendums-Recht und das Initiativ-Recht zur Verfügung.
Ist ein Teil der Schweizer Bevölkerung mit einem Gesetz des eidgenössischen Parlaments nicht einverstanden, kann dagegen das Referendum ergriffen werden. Gelingt es, 50.000 Unterschriften in 100 Tagen zu sammeln, muss darüber eine Volksabstimmung abgehalten werden, deren Ergebnis für den Gesetzgeber bindend ist. Für alle Änderungen der Bundesverfassung ist das Referendum zwingend vorgeschrieben.

Mit dem Initiativrecht können Bürgerinnen und Bürger von sich aus Gesetze und Gesetzesänderungen initiieren. Gelingt es auf Bundesebene innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften zu sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung, deren Ergebnis für den Gesetzgeber bindend ist. Dieses Initiativrecht steht ausschließlich den Bürgerinnen und Bürgern zu. 100.000 Unterschriften entsprechen etwa 2% der stimmberechtigten Bevölkerung.

Die Bürgerinnen und Bürger haben bei diesem politischen System auf der einen Seite die Möglichkeit, Gesetze anzunehmen oder abzulehnen und auf der anderen Seite Gesetze zu initiieren, wenn der Gesetzgeber, das Parlament oder die Regierung, untätig ist bzw. keine mehrheitsfähigen Lösungen zu Stande bringt.

Direkte Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz führt zu übersichtlichen Strukturen, zu einer effizienten Verwaltung, zu niedrigeren Steuern und Abgaben, zu weniger Missbrauch und weniger Korruption und zu einer hohen Zufriedenheit der Bürgerschaft mit ihrem Staat.
In Deutschland wird gerade seitens der sozialdemokratischen Partei eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht, die Direkte Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz in das deutsche Grundgesetz aufzunehmen. Etwa 2% der stimmberechtigten Bevölkerung sollen zukünftig in Deutschland eine bundesweite Volksabstimmung initiieren können.

Mehr Demokratie setzt sich dafür ein, dass über den weiteren Ausbau verbindlicher Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft in Österreich eine Volksabstimmung abgehalten wird. Zur Abstimmung soll dabei ein eigener Vorschlag aus der Zivilgesellschaft als Alternative zum Vorschlag der Parlamentsparteien zur Verfügung stehen. Ein solcher Vorschlag ist etwa das Drei-Stufen-Modell, das ein konstruktives Miteinander von Bürgerschaft und gewählten Mandatarinnen und Mandataren zur Grundlage hat.

Im drei-stufigen Verfahren aus Initiierungs-Stufe (Volksinitiative), Qualifizierungs-Stufe (Volksbegehren) und Entscheidungs-Stufe (Volksabstimmung) ist ausreichend Raum für Diskussion innerhalb der Bevölkerung sowie zwischen Parlament und Initiative vorgesehen. Der große Wissens- und Erfahrungsschatz, der in der Zivilgesellschaft vorhanden ist, wird auf diese Weise allen Bürgerinnen und Bürgern nützen und dem Gemeinwohl dienen.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Instrumente der Direkten Demokratie von der Bürgerschaft in gesellschaftlicher Verantwortung und im Sinne des Gemeinwohl genutzt werden, ist die umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über die Für und Wider des jeweiligen Abstimmungsgegenstandes. Die Abstimmungsbroschüre - die jeder Haushalt mehrere Wochen vor der Abstimmung erhält - beinhaltet auf der einen Seite die Argumentation der Initiativgruppe und auf der anderen Seite die Argumentation des Gesetzgebers. Jede(r) Stimmberechtigte kann sich zusätzlich durch öffentliche Diskussionen, Medienberichte und Gespräche im Bekanntenkreis eine fundierte Meinung bilden.

Mehr Demokratie! Vorarlberg unterstützt den offenen Brief der NGO`s an die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament in vollem Umfange.

Für die Initiative mehr-demokratie! vorarlberg

Gabriele Ammann, Armin Amann, Klaus Diekers, Brigitte Flinspach, Günther Hagen, Lukas Krainer, Markus Mennel, Armin Oelz, Kuno Sohm

 

 

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